1782 wurden dem Kloster Marienthal von der preußischen Regierung eingeschränkte Pfarrrechte erteilt. Fortan durften die Augustiner Eremiten Bürger katholischen Glaubens verheiraten, ihre Kinder taufen und ihre Toten beerdigen.
Allerdings war diese Erlaubnis mit vielen Auflagen verbunden. So musste der reformierte Pfarrer in Brünen z.B. seine Erlaubnis zu Hochzeiten geben und das Totengeläut fand ebenfalls in Brünen statt. Mischehen zwischen Katholiken und Prostestanten durften nur in Brünen geschlossen werden.
Außerdem verzichtete die Pfarrei in Marienthal auf die damaligen Pfarrgebühren (Jura Parochialia).
Erst 1839, lange nach der Säkularisation, erhält Marienthal die vollen Pfarrrechte.